Hinweise zur Schulanmeldung

Anmeldetermin: 07.09.2023

Schulordnung Grundschulen

§ 3 Anmeldung

 

(2) Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, sind durch die Eltern bei

     einer Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden.

     Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können angemeldet werden.

(3) Eltern, die ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet haben, teilen dies mit Namen der Schule in freier  

     Trägerschaft einer Grundschule in öffentlicher Trägerschaft ihres Schulbezirkes schriftlich bis zum 15. September des

     Jahres, welches der Einschulung vorausgeht, zu statistischen Zwecken mit.

(5) Wünschen die Eltern, dass ihr Kind eine Grundschule besucht, die außerhalb des für sie maßgeblichen Schulbezirkes liegt,

     stellen sie unter Angabe der Gründe spätestens zum 15. Februar des Kalenderjahres einen Antrag auf Aufnahme an der

     Schule, die das Kind nach ihrem Wunsch besuchen soll.

(7) Die Eltern melden die Kinder an. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder ein entsprechender Nachweis über

     die Identität des Kindes vorzulegen. Sollte ein Elternteil nicht anwesend sein können, kann alternativ auch eine Vollmacht 

     mitgegeben werden.

      Folgende personenbezogene Daten werden verarbeitet:

  

1.   Name und Vorname der Eltern und des Kindes;

2.   Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes;

3.   Geschlecht des Kindes;

4.   Anschrift der Eltern und des Kindes;

5.   Telefonnummer, Notfalladresse;

6.   Staatsangehörigkeit des Kindes;

7.   Religionszugehörigkeit des Kindes;

8.   Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind;

9.   ob im Jahr vor der Schulaufnahme eine Kindertageseinrichtung besucht wird;

10. Erklärung zum Sorgerecht, im Fall des alleinigen Sorgerechts eines Elternteils ist dieser Umstand nachzuweisen;

11. Erklärung der Eltern zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit des Kindes, falls die Herkunftssprache nicht oder nicht

     ausschließlich Deutsch ist.

 

§ 4 Aufnahme und Zurückstellung

 

(1) Kinder sind in die Klassenstufe 1 aufzunehmen.

(2) Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter; im gemeinsamen Schulbezirk trifft er die Entscheidung im Einvernehmen

     mit der Schulaufsichtsbehörde.

(3) Eine Zurückstellung schulpflichtiger Kinder gemäß § 27 Absatz 3 des Sächsischen Schulgesetzes ist nur einmal möglich.

 

Folgende Dokumente sind bitte ausgefüllt und unterschrieben am Tag der Anmeldung mitzubringen:

 

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Anmeldeformular Schulbezirk Innenstadt 2
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Einwilligungserklärung .pdf
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Erhebung personenbezogener Daten .pdf
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Kontakt

E-Mail: grundschule-pleissa@t-online.de
Tel.: 03722 93486

Fax.: 03722 5916773

GS Pleißa
Schulberg 4
09212 Limbach-Oberfohna

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